Deutscher Suchtkongress
Bd. 3 Nr. 1 (2026): Deutscher Suchtkongress
Ausbildungsstand von Fachkräften - Befunde und Desiderata zu diesem Strukturqualitätsmerkmal der deutschen Suchthilfe
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Kurzzusammenfassung in leicht verständlicher Sprache
In Europa gibt es große Unterschiede bei der Ausbildung von Fachkräften in der Suchthilfe. Der Vortrag zeigt Ergebnisse aus Deutschland zu Weiterbildung, Wissen über Suchtmittel und neuen Technologien in Prävention und Behandlung. Regelmäßige Schulungen sind wichtig, damit Fachkräfte aktuelle Forschung gut in die Praxis umsetzen können. Außerdem werden die Kosten besprochen, die für eine gute Qualitätssicherung der Weiterbildung in der Suchthilfe entstehen.
Abstract
Hintergrund und Fragestellung
Im europäischen Vergleich zeigen sich deutlichen Unterschiede zwischen den Ländern in ihren Anforderungen an suchtspezifisch-ausgebildete Fachkräfte sowie in der Struktur zu Forschung und Lehre in diesen Bereichen.
Methoden
Im Vortrag werden Befunde aus Deutschland zur Häufigkeit und Schulungsintensität von Fachkräften der Suchthilfe und Prävention vorgestellt. Fokussiert wird dabei auf die Weiterbildungserfahrung, die für eine qualitativ gute Umsetzung von Leitlinienempfehlungen relevant ist, suchtmittelspezifische Informiertheit und ihre Zusammenhänge mit Einstellungen zum Umgang mit diesen Substanzen und die Schulung in neuen Technologien, die in der Suchthilfe und -Politik zunehmend Verbreitung und Förderung erfahren.
Ergebnisse
Um die Grundlagen moderner Suchtforschung und -hilfe in die Behandlungspraxis zu transferieren und eine stärke evidenzbasiert und damit effizientere Praxis zu ermöglichen, scheint eine (kontinuierliche) Schulung während und nach den grundständigen Ausbildungswegen relevant.
Diskussion und Schlussfolgerung
Die Berücksichtigung der direkten und der indirekten Kosten für derartige Strukturqualitätssicherung in der Suchthilfe werden diskutiert.
Interessenskonflikte sowie Erklärung zur Finanzierung
Ich bzw. die Koautorinnen und Koautoren erklären, dass während der letzten 3 Jahre keine wirtschaftlichen Vorteile oder persönlichen Verbindungen bestanden, die die Arbeit zum eingereichten Abstract beeinflusst haben könnten.