Deutscher Suchtkongress
Bd. 3 Nr. 1 (2026): Deutscher Suchtkongress

Wenn Ärzt:innen selbst betroffen sind – das Interventionsprogramm der Landesärztekammer Hessen als Erfolgsmodell?

Hauptsächlicher Artikelinhalt

Deborah Scholz-Hehn (Landesärztekammer Hessen)

Kurzzusammenfassung in leicht verständlicher Sprache

Auch Ärzte können süchtig werden. Beratungsangebote für Ärzte sollen leicht erreichbar sein. Gleichzeitig ist wichtig, dass Patientinnen und Patienten sicher behandelt werden. Wenn nötig, muss daher manchmal eine Meldung an die Approbationsbehörde erfolgen. 


Manche Ärzte werden durch Polizei oder Staatsanwaltschaft angezeigt. Auch Mitarbeitende aus Praxen können Hinweise geben. Einige Betroffene melden sich selbst und suchen freiwillig Hilfe. Wenn die Behandlung gut klappt und die Betroffenen stabil bleiben, können sie oft weiterarbeiten.


Suchtberatung ist für die Landesärztekammern wichtig. Sie schützt die Patientinnen und Patienten und hilft den betroffenen Ärztinnen und Ärzten. Damit viele Menschen die Hilfe nutzen, muss das Angebot einfach erreichbar und gut sichtbar sein.

Abstract

Hintergrund und Fragestellung
Ärztinnen und Ärzte erkranken ebenso an Suchterkrankungen wie die Allgemeinbevölkerung. Es liegen besondere Schutz- aber auch Vulnerabilitätsfaktoren vor. Spezielle Angebote für suchterkranktes ärztliches Personal müssen niederschwellig und diskret sein, gleichzeitig aber auch die Patientensicherheit gewährleisten. Im Zweifelsfall müssen approbationsrechtliche Schritte angeregt werden. Wie kann dieser Spagat gelingen?

Methoden
Die Landesärztekammern bieten in ihrer Funktion als Berufsaufsicht auch eine beratende Funktion für suchterkrankte Ärztinnen und Ärzte. Das Angebot der LÄK Hessen hat es sich zum Ziel gemacht, möglichst gut sichtbar und niederschwellig erreichbar zu sein. Die Kammermitglieder können zu zwei Drogen- und Suchtbeauftragten und einem Berater unkompliziert Kontakt aufnehmen, eine Rückmeldung erfolgt innerhalb von wenigen Tagen.

Ergebnisse
Die Beratung wird im Vergleich zu anderen Bundesländern häufig in Anspruch genommen. Anzeigen erfolgen z.T. über die Staatsanwaltschaft und Polizei, bspw. im Zuge von Trunkenheitsfahrten oder durch Praxispersonal. Ein nicht geringer Prozentsatz nimmt aber auch eigeninitiativ Kontakt zur Kammer auf, um sich bzgl. einer Suchterkrankung beraten zu lassen. Erfolgreich stabilisierte Kollegen und Kolleginnen können ihrer Tätigkeit weiter nachgehen und später aus der Beratung entlassen werden.

Diskussion und Schlussfolgerung
Angebote der Drogen- und Suchtberatung sind für die Landesärztekammern unverzichtbar: Einerseits muss im Falle einer Suchterkrankung die Patientensicherheit gewährleistet werden, andererseits können kollegiale Beratungsangebote besonders nahbar und damit erfolgreich sein. Für eine breite Inanspruchnahme muss das Angebot niederschwellig, diskret und für die Kammermitglieder gut sichtbar sein. Approbationsrechtliche Schritte müssen im Falle einer Patientengefährdung immer eine Option sein, ohne die erkrankten Ärztinnen und Ärzte dadurch abzuschrecken.

Interessenskonflikte sowie Erklärung zur Finanzierung
Ich bzw. die Koautorinnen und Koautoren erklären, dass während der letzten 3 Jahre keine wirtschaftlichen Vorteile oder persönlichen Verbindungen bestanden, die die Arbeit zum eingereichten Abstract beeinflusst haben könnten.

Artikel-Details

Zitationsvorschlag

Scholz-Hehn, D. (2026). Wenn Ärzt:innen selbst betroffen sind – das Interventionsprogramm der Landesärztekammer Hessen als Erfolgsmodell?. Deutscher Suchtkongress, 3(1). Abgerufen von https://www.journals.infinite-science.de/index.php/dsk/article/view/3015