Deutscher Suchtkongress
Bd. 3 Nr. 1 (2026): Deutscher Suchtkongress

Teillegalisierung von Cannabis und Jugendschutz – erste Ergebnisse der Evaluation

Hauptsächlicher Artikelinhalt

Jens Kalke (Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS), UKE), Jakob Manthey (Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS), UKE)

Kurzzusammenfassung in leicht verständlicher Sprache

Es liegen zwei Berichte aus der laufenden Evaluation zum Konsumcannabisgesetz vor. In dem Vortrag werden ausgewählte Ergebnisse zum Jugendschutz präsentiert. Dabei zeigt sich, dass der Konsum von Cannabis unter Jugendlichen nach der Teillegalisierung stabil oder sogar leicht rückläufig ist. Gleichzeitig ergeben sich Hinweise, dass Maßnahmen der Frühintervention in der Praxis unzureichend umgesetzt werden.

Abstract

Hintergrund und Fragestellung
In Deutschland ist am 1. April 2024 die Teillegalisierung von Cannabis zum Freizeitkonsum in Kraft getreten. Das entsprechende Konsumcannabisgesetz (KCanG) zielt darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Inzwischen liegen zwei Berichte aus der laufenden Evaluation vor (uke.de/ekocan). In dem Vortrag werden ausgewählte Ergebnisse zum Jugendschutz präsentiert.

Methoden
Das EKOCAN-Projekt nutzt eine sehr breite Informationsbasis für die Evaluation der Teillegalisierung. Es werden Daten von Primär- und Sekundärquellen ausgewertet. In die ersten beiden Zwischenberichte flossen Ergebnisse aus zahlreichen Surveys und Routinestatistiken mit ein. Ergänzend wurden seit dem Sommer 2025 sechs eigene quantitative und qualitative Befragungen durchgeführt (u. a. bei Jugendämtern).

Ergebnisse
Nach den verfügbaren Informationen ist die Konsumprävalenz von Cannabis unter Jugendlichen nach der Teillegalisierung stabil oder sogar leicht rückläufig. Ein sprunghafter Anstieg cannabisbezogener Konsumprobleme ist bisher ebenfalls nicht zu beobachten. Universelle Präventionsangebote – zum Beispiel in Schulen und Sozialen Medien – scheinen genutzt zu werden. Es zeigt sich jedoch, dass junge Menschen seltener (indizierte) Frühinterventionsprogramme wie beispielsweise das Programm „FreD“ in Anspruch nehmen.

Diskussion und Schlussfolgerung
Da die im KCanG (§ 7) vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes durch Frühinterventionen offensichtlich in der Praxis unzureichend umgesetzt werden, sollte geprüft werden, wie die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure besser koordiniert werden kann.

Interessenskonflikte sowie Erklärung zur Finanzierung
Ich bzw. die Koautorinnen und Koautoren erklären, dass während der letzten 3 Jahre keine wirtschaftlichen Vorteile oder persönlichen Verbindungen bestanden, die die Arbeit zum eingereichten Abstract beeinflusst haben könnten.

Das diesem Vortrag zu Grunde liegende Forschungsprojekt wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefördert.

Artikel-Details

Zitationsvorschlag

Kalke, J., & Manthey, J. (2026). Teillegalisierung von Cannabis und Jugendschutz – erste Ergebnisse der Evaluation. Deutscher Suchtkongress, 3(1). Abgerufen von https://www.journals.infinite-science.de/index.php/dsk/article/view/2841