Deutscher Suchtkongress
Bd. 3 Nr. 1 (2026): Deutscher Suchtkongress
Ermöglichungsbedingungen arbeitsmarktbezogener Teilhabe: Eine qualitativ-ethnographische Studie im Kontext eines Rehapro-Projektes
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Kurzzusammenfassung in leicht verständlicher Sprache
Die Ergebnisse zeigen, dass arbeitsbezogene Erfahrungsräume, Fehlerfreundlichkeit und verlässliche soziale Beziehungen zentrale Entwicklungsprozesse unterstützen. Ein akzeptanzorientierter Zugang ohne Abstinenzvorgaben erleichtert zudem den Zugang und stabilisiert Teilhabe. Gleichzeitig erweisen sich diese Bedingungen als strukturell fragil, da sie mit standardisierten sozialrechtlichen Logiken konfligieren. Arbeitsmarktbezogene Teilhabe wird damit als prozesshafte, erfahrungsbasierte Entwicklung sichtbar, deren nachhaltige Verankerung strukturelle Anpassungen erfordert.
Abstract
Hintergrund und Fragestellung
Wirkungsorientierte Forschung fokussiert häufig die Perspektive von Professionellen und Kostenträgern, während die Stimmen der Nutzer:innen wenig Berücksichtigung finden. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Rehapro Bundesmodellprojektes ANDANTE, ein Angebot zur beruflichen Orientierung suchterfahrener Menschen, wurden Nutzer:innen in die Wirkungsbestimmung mit eingebunden. Ein besonderes Moment des Angebotes ist die Kombination aus einem nicht abstinenzorientierten Zugang und einer rehabilitationsnahen Struktur, die von den Nutzer:innen als zentrale Qualität hervorgehoben wurde.
Methoden
Die Evaluation basiert auf einer ethnographischen Erhebung und qualitativer Interviews. Arbeits- und Lernprozesse im Projekt wurden eng begleitet, um Nutzer:innenperspektiven und subjektive Aneignungsstrategien differenziert rekonstruieren zu können.
Ergebnisse
Die Ergebnisse unserer Forschung zeigen wir entlang zentraler Ermöglichungsbedingungen auf. Als bedeutsam erweisen sich insbesondere arbeitsbezogene Erfahrungsräume, die produktives Tun, Fehlerfreundlichkeit und unmittelbares Feedback in realitätsnahen Settings ermöglichen. Arbeit fungiert dabei nicht ausschließlich als Integrationsziel, sondern als diagnostisches und strukturgebendes Element, über das individuelle Ressourcen, Belastungen und Unterstützungsbedarfe sichtbar werden.
Zugleich eröffnet der Verzicht auf Abstinenzvorgaben einen niedrigschwelligen Zugang, der von den Nutzer:innen als entlastend erlebt wird und Teilhabeprozesse begünstigt. Die Ergebnisse unserer Forschung verdeutlichen ferner die Bedeutung verlässlicher sozialer Beziehungen, kooperativer Lernprozesse sowie einer institutionellen Rahmung, die eigenständige Aneignung unterstützt.
Im Kontext der Verstetigung zeigen sich diese Ermöglichungsbedingungen jedoch als voraussetzungsvoll und strukturell fragil: Sie stehen im Spannungsverhältnis zu bestehenden sozialrechtlichen Logiken, die auf Standardisierung, eindeutige Zuständigkeiten und planbare Verläufe ausgerichtet sind. Verstetigung erweist sich damit nicht als bloße Überführung in Regelangebote, sondern als eigenständiger Aushandlungsprozess zwischen fachlichem Anspruch und administrativen Rahmenbedingungen.
Diskussion und Schlussfolgerung
Die Forschung zeigt, dass arbeitsmarktbezogene Teilhabe weniger als lineares Ziel, sondern als prozesshafte und erfahrungsbasierte Entwicklung zu verstehen ist. Ermöglichungsbedingungen entstehen im Zusammenspiel akzeptanzorientierter Zugänge, arbeitsbezogener Erfahrungsräume und stabiler Beziehungen. Zugleich begrenzen die sozialrechtliche Versäulung und abstinenzorientierte Förderlogiken die Verstetigung entsprechender Ansätze. Eine nachhaltige Verankerung erfordert daher strukturelle Weiterentwicklungen an den Schnittstellen der Hilfesysteme.
Interessenskonflikte sowie Erklärung zur Finanzierung
Natalie Richter ist als Projektmitarbeiterin von PlanB mitverantwortlich für das Reha-Pro Vorhaben. Sie hat darüber hinaus keine persönlichen Vorteile durch die durchgeführte Forschung erhalten.
Prof. Dr. Rebekka Streck hat die Forschung durchgeführt und keine persönlichen wirtschaftlichen Vorteile durch die Forschung erhalten.
Erklärung zur Finanzierung: Die Studie wurde finanziert über Reha-Pro Projektgelder des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.