Deutscher Suchtkongress
Bd. 2 Nr. 1 (2025): Deutscher Suchtkongress
https://doi.org/10.18416/DSK.2025.2263
Der Gebrauch von medizinischem Cannabis und Teilnahme am Straßenverkehr
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Abstract
Hintergrund und Fragestellung
Zum 1. April 2024 hat die Bundesregierung Cannabis zum Freizeitgebrauch in Deutschland teillegalisiert (Cannabisgesetz, CanG). Besitzmengen und Bezug sind im Konsumcannabisgesetz (KCanG) reguliert. Ein weiterer Bestandteil des CanG ist das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), das die Abgabe und Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken regelt. Cannabis ist seitdem nicht mehr als Betäubungsmittel (BtM) eingestuft und kann von Ärzten jetzt auf einem gewöhnlichen Rezept verordnet werden. Im Jahr 2024 hat sich die Einfuhrmenge von medizinischem Cannabis nach Deutschland gegenüber 2023 mehr als verdoppelt. Im Rahmen des Vortrags werden Ergebnisse zur Verbreitung des Gebrauchs von medizinischem Cannabis und der Teilnahme am Straßenverkehr vorgestellt.
Methoden
Unter N=9.692 von November 2024 bis Januar 2025 befragten Personen eines online access panels gaben 14,4% an, innerhalb der letzten 12 Monate Cannabis konsumiert zu haben. Diese 1.392 Konsumierenden wurden detaillierter zu ihrem Cannabisgebrauch und zum Führen eines Fahrzeugs innerhalb von 2 Stunden nach dem Konsum (DUIC) befragt.
Ergebnisse
Die Cannabis-Konsumierenden sind zu 70,0% männlich (29,7% weiblich, 0,2% divers), das Durchschnittsalter beträgt 34,8 (±10,9) Jahre. 19,1% der Konsumierenden gaben an, Cannabis ausschließlich für medizinische Zwecke zu gebrauchen, weitere 48,4% nutzen Cannabis zu Freizeit- und medizinischen Zwecken. Das Fahren unter Cannabiseinfluss ist bei Nutzern von medizinischem Cannabis deutlich stärker verbreitet als unter Freizeitkonsumierenden.
Diskussion und Schlussfolgerung
Die Verschreibungen von medizinischem Cannabis sind in Deutschland im letzten Jahr stark angestiegen. Das Fahren unter Cannabiseinfluss unterliegt für Personen mit ärztlicher Verordnung (und bestimmungsgemäßer Einnahme) nach § 24a IV StVG einer Ausnahmeregelung, so dass in solchen Fällen keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Es wird diskutiert, inwieweit diese für Cannabispatient:innen wichtige rechtliche Regelung, verbunden mit der Neueinstufung des Arzneimittels und der Diskussion um die Angemessenheit der neuen THC-Grenzwerte, Einfluss auf die Nutzung und Verordnung von medizinischem Cannabis hat.
Interessenskonflikte sowie Erklärung zur Finanzierung
Während der letzten 3 Jahre bestanden folgende wirtschaftlichen Vorteile oder persönliche Verbindungen, die die Arbeit zum eingereichten Abstract beeinflusst haben könnten: Uwe Verthein erklärt, dass er als Berater für das Unternehmen Hexal AG tätig ist. Darüber hinaus bestanden während der letzten 3 Jahre keine wirtschaftlichen Vorteile oder persönlichen Verbindungen, die die Arbeit zum eingereichten Abstract beeinflusst haben könnten. Anna Schranz erklärt, dass sie ein Vortragshonorar der Bayerischen Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen erhalten hat. Darüber hinaus bestanden während der letzten 3 Jahre keine wirtschaftlichen Vorteile oder persönlichen Verbindungen, die die Arbeit zum eingereichten Abstract beeinflusst haben könnten. Moritz Rosenkranz erklärt, dass während der letzten 3 Jahre keine wirtschaftlichen Vorteile oder persönlichen Verbindungen bestanden, die die Arbeit zum eingereichten Abstract beeinflusst haben könnten. Jakob Manthey war oder ist beratend für die AOK, EUDA und WHO tätig und hat für Präsentationen im Zusammenhang mit Cannabis Aufwandsentschädigungen und Reisekostenerstattungen von verschiedenen Gesundheitsorganisationen erhalten. Es bestehen keine Verbindungen zur (Cannabis-)Industrie: keine Aktien, Patente, Beratungstätigkeiten oder ähnliches.
Erklärung zur Finanzierung: Das zugrunde liegende Forschungsprojekt „Auswirkungen einer Neuregelung der Cannabisabgabe auf die Verkehrssicherheit“ wird durch die Bundesanstalt für Straßenwesen finanziert (FE 82.0816/2023).