Deutscher Suchtkongress
Bd. 2 Nr. 1 (2025): Deutscher Suchtkongress
https://doi.org/10.18416/DSK.2025.2163
HOPE – mit KI Therapeuten unterstützen
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Copyright (c) 2025 Deutscher Suchtkongress

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Abstract
Hintergrund und Fragestellung
Die Suchthilfe steht angesichts wachsender gesellschaftlicher Herausforderungen vor der Aufgabe, Behandlungsangebote individueller und wirksamer zu gestalten. Gleichzeitig benötigen Therapeuten und Fachkräfte verstärkt Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, um Patient:innen frühzeitig passende Interventionen anbieten zu können.
Methoden
Das HOPE-Projekt befindet sich derzeit in der Entwicklung und verfolgt das Ziel, Künstliche Intelligenz (KI) zur Verbesserung der Suchthilfe einzusetzen. Ein KI-gestützter Assistent soll Patient:innen Daten analysieren und darauf aufbauend maßgeschneiderte Therapieempfehlungen sowie ergänzende Hilfeangebote generieren. Dies soll zur Unterstützung der Therapeut:innen dienen, um zusätzlich Entlastung zu schaffen. Dadurch sollen Behandlungsverläufe optimiert, die Erfolgswahrscheinlichkeit von Therapien erhöht und die Qualität der Suchthilfe langfristig gestärkt werden.
Ergebnisse
Das Projektteam erwartet, dass der KI-gestützte Assistent Fachkräften eine fundierte, datengestützte Entscheidungsgrundlage bietet und die individuelle Betreuung von Patient:innen nachhaltig verbessert. Erste Entwicklungsarbeiten zeigen das Potenzial, komplexe Datenmengen effektiv zu verarbeiten und relevante Unterstützungsempfehlungen abzuleiten.
Diskussion und Schlussfolgerung
Durch den Einsatz von KI im Bereich der Suchthilfe könnten Therapieverläufe frühzeitiger und individueller gesteuert werden. Dies bietet die Chance, die Behandlungserfolge zu steigern und die Arbeitsbelastung für Fachkräfte zu reduzieren. Gleichzeitig erfordert der Einsatz solcher Technologien eine sensible Umsetzung unter Beachtung ethischer und datenschutzrechtlicher Aspekte, um Vertrauen bei Patient:innen und Fachpersonal zu gewährleisten.
Interessenskonflikte sowie Erklärung zur Finanzierung
Ich bzw. die Koautorinnen und Koautoren erklären, dass während der letzten 3 Jahre keine wirtschaftlichen Vorteile oder persönlichen Verbindungen bestanden, die die Arbeit zum eingereichten Abstract beeinflusst haben könnten.