Deutscher Suchtkongress
Bd. 1 Nr. 1 (2023): Deutscher Suchtkongress
https://doi.org/10.18416/DSK.2023.1087
Inanspruchnahme und Bedarf betrieblicher Suchtprävention in Bayern
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Abstract
Hintergrund
Etwa 10% der Beschäftigten in Deutschland haben einen problematischen Alkoholkonsum, der sich einer aktuellen Befragung zufolge auch im Alter fortsetzt. Die Arbeitswelt stellt somit einen wichtigen Ort für die Suchtprävention dar.
Erläuterung des Versorgungsprojektes
Etwa 10% der Beschäftigten in Deutschland haben einen problematischen Alkoholkonsum, der sich einer aktuellen Befragung zufolge auch im Alter fortsetzt. Die Arbeitswelt stellt somit einen wichtigen Ort für die Suchtprävention dar.
Erfahrungen/Erwartungen
Den GDA-Daten zufolge geben knapp 10 % der in Deutschland befragten Betriebe an, suchtpräventive Angebote vorzuhalten, in Bayern etwa gleich häufig wie im Bundesdurchschnitt. Dabei besteht ein deutlicher Unterschied zwischen Betrieben der Privatwirtschaft (7 %) und Öffentlichem Dienst (32 %). Branchenübergreifend gibt es die meisten Angebote in der Öffentlichen Verwaltung (39 %), gefolgt vom Gesundheits- und Sozialwesen sowie Erziehung und Unterricht mit je 22 %.
37 % der Unternehmen mit Mitarbeitervertretung haben Angebote zur betrieblichen Suchtprävention, bei Unternehmen ohne Mitarbeitervertretung sind es nur 8 %. Dieser Zusammenhang existiert auch unter Kontrolle der Betriebsgröße.
40 % der Betriebe mit eigenem Betriebsarzt haben Angebote der Suchtprävention, 17 % der Betriebe mit überbetrieblicher betriebsärztlicher Betreuung und 8 % der Betriebe, die am Unternehmermodell teilnehmen.
Befragungsdaten des Suchtsurvey 65+ in Bayern zeigen zudem einen erheblichen Anteil an Menschen mit Suchtmittelkonsum im Alter, der bereits im Erwerbsalter begonnen hat.
Diskussion und Schlussfolgerung
Die Daten zeigen einen engen Zusammenhang zwischen Beteiligungs- und Arbeitsschutzstrukturen im Betrieb und Angeboten der betrieblichen Suchtprävention. Betriebe mit Mitarbeitervertretung und bestellten Arbeitsschutzfachkräften haben häufiger Angebote zur betrieblichen Suchtprävention. Ein Ausbau der betrieblichen Suchtprävention erscheint angezeigt.
Offenlegung von Interessenskonflikten sowie Förderungen
Ich und die Koautorinnen und Koautoren erklären, dass während der letzten 3 Jahre keine wirtschaftlichen Vorteile oder persönlichen Verbindungen bestanden, die die Arbeit zum eingereichten Abstract beeinflusst haben könnten.
Erklärung zur Finanzierung: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege